Trotz schärferer Gesetze beruhigt in die Zukunft blicken
Immer mehr Friseursalons nutzen die Vorteile eines elektronischen Kassensystems. Gleichzeitig haben die Finanzbehörden zunehmend mit Fällen zu tun, in denen Daten nachträglich manipuliert wurden. Um das künftig zu verhindern, tritt zum 1. Januar 2020 eine weitere Verschärfung des 2016 beschlossenen Kassengesetzes in Kraft. Unter anderem muss jede elektronische Registrierkasse künftig über eine Technische Sicherheitseinrichtung verfügen. Mit dem Kassensystem winCOSY® sind Saloninhaber auch bei dieser Umstellung auf der sicheren Seite.
Durch die nachträgliche Manipulation von Kassendaten entgehen den Finanzbehörden jährlich mehrere Milliarden Euro. Deshalb wird das „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ zum 1. Januar 2020 weiter verschärft. Um auf die neue Gesetzeslage vorbereitet zu sein, sollten Friseursalons folgende drei Punkte im Blick haben.
Vorhandene Kassensysteme mit Technischer Sicherheitseinrichtung nachrüsten
Bis Ende dieses Jahres müssen alle Betriebe ihre Kasse technisch so umrüsten, dass die eingegebenen Daten nachträglich nicht mehr manipuliert werden können. Hierzu muss in jedem Kassensystem eine zertifizierte Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) vorhanden sein. Jede TSE besteht aus drei Bestandteilen, nämlich einem Sicherheitsmodul zur Signaturerstellung, einem Speichermedium und einer einheitlichen digitalen Schnittstelle. Die TSE übernimmt die Absicherung der aufzuzeichnenden Daten und speichert die gesicherten Aufzeichnungen in einem einheitlichen Format. Die geschützten Daten werden anschließend vom Finanzamt auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft. Friseursalons, die mit dem Kassensystem winCOSY® arbeiten, können sich darauf verlassen, dass eine Nachrüstung mit einer entsprechend zertifizierten TSE rechtzeitig vor Inkrafttreten des Gesetzes möglich sein wird. Nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf, um sich über das weitere Vorgehen zu informieren.
Alle Kassen dem Finanzamt melden
Die Integration der TSE ist nicht die einzige Neuerung, auf die sich Inhaber von Friseursalons einstellen müssen: Mit Beginn des Jahres 2020 tritt zudem eine neue Meldepflicht in Kraft. Alle im Unternehmen genutzten Kassensysteme müssen demnach innerhalb eines Monats nach ihrer Anschaffung dem zuständigen Finanzamt gemeldet werden. Für alle vor dem 1. Januar 2020 angeschafften Kassen muss der Inhaber also bis zum 31. Januar 2020 eine Meldung erstatten.
Für jeden Kauf einen Beleg ausstellen
Neu ist ab 2020 auch die Belegausgabepflicht: Jeder Betrieb, der ein elektronisches Kassensystem nutzt, muss seinen Kunden direkt nach dem Kauf einen Beleg zur Verfügung stellen. Dieser Beleg kann in Papierform oder elektronisch in einem standardisierten Datenformat ausgegeben werden. Ausnahme: Wer große Mengen kleiner Produkte an eine Vielzahl nicht bekannter Personen verkauft, kann beim Finanzamt eine Befreiung von der Belegausgabepflicht beantragen.
Jetzt informieren und auf Nummer sicher gehen
Selbst wenn die gesetzlichen Vorgaben immer detaillierter werden: Saloninhaber, die das Kassensystem winCOSY® nutzen, brauchen sich hinsichtlich der Neuerungen keine Sorgen zu machen. Am besten fragen Sie möglichst frühzeitig bei Gampics Consult nach, wie Sie ihre Kasse aufrüsten können – unsere Mitarbeiter stehen Ihnen auch nach dem Kauf Ihres Kassensystems gern mit Rat und Tat zur Seite.